Fliesen-Berg GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Fliesen-Berg GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Preise, Rabatte, Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Brutto-Preislisten. Rabatte werden nur auf Brutto-Preise gewährt.

Die Berechnung des qm Preises von Fliesen erfolgt auf der Basis der Angaben für das Nennmaß.

Sofern keine Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, hat die Zahlung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto maßgebend. Bei Überschreitung von Zahlungszielen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nichtkaufleuten 5 % über den Basiszinssatz des Landes, in dem der Schuldner seinen Firmen- bzw. Wohnsitz unterhält, berechnet.

Die Tilgung mehrerer Forderung sowie von Hauptforderungen, Zinsen und Kosten erfolgt stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB.

§ 3 Lieferzeit und Anlieferung

Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese als verbindlich ausdrücklich bestätigt wurden. Eine Lieferzeit oder Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung im Lager bereitsteht und zeitnah ausgeliefert wird. Im Falle einer vereinbarten Abholung durch den Kunden, wird die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt.

Eine Frist oder ein Termin verlängert sich angemessen, wenn von uns nicht zu vertretende Umstände eine Verzögerung bedingen. Hierzu gehören höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Verzögerungen der Zulieferer, durch den Kunden verursachte Verzögerungen (z.B. durch kundenseitige Änderung des vereinbarten Lieferumfanges etc.) sowie sonstige Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

Die Anlieferung der Ware bis zum Endverbraucher ist generell als Serviceleistung zu verstehen und ist vom obigen in der Regel selbst zu übernehmen. Wir sind berechtigt, eine Kilometerpauschale für die Anlieferung zu berechnen.

§ 4 Gefahrübergang

Bei vereinbarter Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Transportschäden sind unverzüglich am Tag des Warenerhaltes anzugeben und zu dokumentieren.

§ 5 Verpackung

Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen

§ 6 Produktqualität

Produkte, die als 1. Sorte gekennzeichnet sind, entsprechen den Güteanforderungen der Europäischen Qualitätsnormen EN 14411, Produkte, die als 2. Sorte gekennzeichnet sind, erfüllen die Anforderungen nach CE-Kennzeichnung, aber nicht alle Anforderungen an vorgenannte Norm und sind mit technischen und oder optischen Fehlern behaftet, die eine Qualifizierung als 1. Sorte ausschließen.

Aufgrund der Besonderheiten der keramischen Fertigung kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Lieferung in der Farbe gleichmäßig ausfällt oder mit vorgelegten Handmustern übereinstimmt. Insbesondere bei Mosaiken gehört ein Farbspiel häufig zum normalen Erscheinungsbild. Ebenso begründen handelsübliche Toleranzen hinsichtlich Größe und Stärke keinen Mangel, entsprechendes gilt für Nachlieferungen.

Jeder Bodenbelag unterliegt dem Verschleiß. Dieser ist abhängig vom Anwendungsbereich und der Häufigkeit der Begehung, von Art und Grad der Verschmutzung sowie Härte und Verschleißfestigkeit des Belagmaterials. Die Einstufung in Beanspruchungsgruppen bezieht sich auf die Verschleißbeständigkeit der Glasuren, jedoch nicht auf die Belastbarkeit durch Druck oder schwere Gewichte.

Bei einigen Kunst- und Dekorglasuren gehören Glasurrisse (Craquele) zum Erscheinungsbild. Sie beeinträchtigen nicht den Gebrauchswert der Fliesen und stellen keinen Mangel dar.

§ 7 Rügepflicht, Mitwirkungspflichten

Die gelieferte Ware ist gemäß § 377 HGB nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen uns gegenüber anzuzeigen und schriftlich einzureichen. Mängel, die erst nach Öffnen von Paketen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb vorgenannter Frist, in jedem Fall vor Verarbeitung der gelieferten Ware schriftlich gemeldet werden. Die Verarbeitung hat zu unterbleiben. Bei Verletzung der Rügepflicht und bei Verarbeitung gilt die gelieferte Ware als abgenommen und akzeptiert. Dies führt damit zum Verlust jeglicher Ersatzansprüche.

Beanstandete Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten; eine Verarbeitung ist sofort einzustellen. Die beanstandete Ware ist vom Kunden bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt sämtliche Ersatzansprüche uns gegenüber aus.

Werden bereits verlegte Fliesen beanstandet, so besteht keine Schadensersatzpflicht, auch wenn der Fehler erst nach Verarbeitung zu erkennen war, wenn und soweit der Belag ohne unsere vorherige Einwilligung entfernt wird.

Von uns zur Verfügung gestellte Verlegepläne, Mengenauszüge und Entwürfe von Leistungsverzeichnissen müssen von der Bauleitung und der Verlegefirma auf Richtigkeit geprüft werden. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Sie stellt lediglich eine Gefälligkeit dar.

§ 8 Haftung für Produkteigenschaften, Fristen. Verjährung

Angaben in Prospekten, Angeboten, Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Erklärungen, z. B. Im Hinblick auf Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind keine Garantiezusagen, sondern allgemeine Produktbeschreibungen für die nach § 6 gehaftet wird. Entsprechen die von uns gelieferten Produkte nicht der der sich § 6 ergebenden Produktqualität und sind die Voraussetzungen für § 7 erfüllt, nehmen wir die mangelhafte Ware zurück. Wir sind stattdessen berechtigt, dem Kunden unter Ausschluss weitergehender Ansprüche den auf den Mangel beruhenden Minderwert zu erstatten. Schlägt eine Nachlieferung zweimal fehl und ist eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Frist abgelaufen, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Rein optische Mängel berechtigen ausschließlich zu einer Wertminderung. Für unmittelbare Folgeschäden haften wir maximal auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Nicht eingeschlossen sind Haftungsansprüche, die lediglich aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer bestehen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzanforderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir den uns bekannten Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

Den Kunden trifft die Verpflichtung, entsprechend § 7 die Ware auf deutliche Farbabweichungen zu prüfen. Im Falle von Farbabweichungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sobald die Ware verarbeitet worden ist. Für Folgen nicht fachgerechter Planung und unsachgemäßer Verlegearbeit sowie für Schäden durch unsachgemäße Reinigung, insbesondere mittels fluss-säurehaltiger Produkte, haften wir gleichermaßen nicht.

Für andere als 1. Sorte gelieferten Produkte, d.h. Bei Minder-Sortierung, übernehmen wir keine Gewährleistung, insbesondere nicht für mangelnde Frost- und Säurebeständigkeit, Verschleißverhalten, Glasurrisse, etc.

Nachträgliche Oberflächenveränderungen durch das Aufbringen von Dekoren u.ä. Verwirken eine Gewährleistung.

Die Haftung für Mangelfreiheit beschränkt sich auf einen Zeitraum von 2 Jahren nach Übergabe an den Kunden.

§ 9 Bindefristen

Wir fühlen uns über die vorgegebenen Bindefristen hinaus ab Auftragsdatum für drei Monate an Angebot und Preise gebunden.

§ 10 Warenrücknahme und Annahmeverzug

Eine Rücknahme von Bestellware ist grundsätzlich nicht möglich ausser auf freiwilliger Basis.

Bei freiwilliger, also nicht von uns geschuldeter, Rücknahme der von uns gelieferten Materialien haben wir Anspruch auf Ausgleich der infolge des Vertragsabschlusses getätigten Aufwendungen pauschal in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Abnehmer wird der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder niedriger als die geltend gemachte Pauschale.

Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug berechnen wir 20% des Bestellpreises ohne Abzüge, wobei dem Abnehmer der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Fliesenreste werden nicht zurückgenommen. Soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind wir nicht verpflichtet, ohne unsere Genehmigung zurückgesandte Ware anzunehmen. In diesem Fall sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Absenders zurückzusenden oder zu lagern.

§ 11 Stornierung von Bestellungen

Eine Stornierung von Aufträgen, die von uns bestätigt und bei Lieferanten ausgelöst wurden durch den Kunden ist nicht möglich.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Die beiderseitigen Verpflichtungen sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit unseren Lieferungen oder Leistungen oder aus anderem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kamenz (Sachsen).

Der Kunde ist mit der Speicherung und Verwendung seiner geschäftsbezogenen Daten einverstanden. Wir behalten uns vor, Kreditauskünfte einzuholen.

Sollten Einzelbestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit. der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, sofern eine Regelungslücke im Gesetz besteht, eine wirksame Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand 2013